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ZU CAMPACT.DE
ZU ATTAC.DE
Die Kampagne wurde unterstützt durch:
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Alle Abgeordnete sortiert nach:
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Dr. Thomas Ulmer
 | | Partei: | CDU/CSU |
| Bundesland: | Baden-Württemberg |
| Position: | dagegen |
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EP-Ausschüsse
- Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit; als Mitglied
- Ausschuss für regionale Entwicklung; als stellvertretendes Mitglied
Adressen
- Europabüro, Tarunstraße 21, 74821, Mosbach, Deutschland
- Büro Brüssel, ASP 15 E 116; 60 rue Wiertz, 1047, Brüssel, Belgien
Kontaktdaten
| Telefon | (06261) 89 39 91 |
| Telefax | (06261) 893069 |
| Email | tulmer_at_europarl.eu.int |
| Telefon | 0032-228 37314 |
| Telefon | 0032-228 45314 |
| Telefax | 0032-228 49314 |
Infos
Bisher vorgeschlagene Definitionen zu eng
Wir meinen, dass die im Rat gefundene Formulierung die nötige Erfindungshöhe gewährleistet und sicherstellt, dass reine Software nicht patentiert werden kann. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament noch einige Diskussionen über die konkrete Ausformulierung des "technischen Beitrags". Dabei stellt sich das Problem, einen allgemein gültigen Gesetzestext so zu formulieren, dass die Patentierungsmöglichkeiten nicht unnötig begrenzt werden.
Während Konsens über das auch von uns gestützte Ziel eines Ausschlusses der Patentierung reiner Software, von Gechäftsmethoden und Trivialerfindungen besteht, gehen die Meinungen über den Weg dorthin auseinander. Wir vertreten dabei den Standpunkt, dass die bisher alternativ vorgeschlagenen Definitionen zu eng sind und auch die Patentierung von mit Softwareelementen gepaarten Erfindungen, beispielsweise von Steuerungsmechanismen in einer Waschmaschine, ausschließen können. Daher halten wir die vom Rat favorisierte Lösung mit einer Liste der nicht patentierfähigen Erfindungen für praxisgerechter und der Rechtssicherheit dienlicher. 29.4.2005,
Bestehende Software wird nicht eingeschränkt
Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts. 29.4.2005,
Ratsposition ermöglicht ausgewogenes System
Wir haben aus den oben genannten Erwägungen daher die Ratsposition [fehlendes Wort im Text]. Sie setzt der Patentierbarkeit dort Grenzen, wo es sich eindeutig um nicht patentfähige Erfindungen, wie beispielsweise Geschäftsmethoden, handelt. So können wir ein ausgewogenes System der Patentierbarkeit unter klarer Abgrenzung zu den Praktiken un den USA gewährleisten. 29.4.2005,
Thomas Ulmer für Rocard-Vorschläge oder Ablehnung
wenn die Rocard Vorschläge nicht im Plenum akzeptiert werden,
werde ich die Richtlinie ablehnen.
Herzliche Grüße
Thomas Ulmer 23.6.2005, E-Mail
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