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Die Kampagne wurde unterstützt durch:   Unterstützt durch die Stiftung Bridge

 

Alle Abgeordnete sortiert nach:  name, partei, position, bundesland

Milan Horácek

Horácek
Partei:Grüne
Bundesland:Sachsen-Anhalt
Position:dagegen

EP-Ausschüsse

  • Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten; als stellvertretendes Mitglied
  • Landwirtschaftsausschuss; als stellvertretendes Mitglied
  • Entwicklungsausschuss; als Mitglied

Adressen

  • Regionalbüro Sachsen-Anhalt, Große Klausstraße 11, 6108, Halle/Saale, Deutschland

Kontaktdaten

Telefon0345/20 38 606
Telefax0345/20 38 607
Emaileuropabuero_at_gruene-halle.org

Infos

Positionspapier der Grünen

Wir haben uns immer strikt gegen eine Patentierbarkeit von Software

ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, dass Software sich nicht in die gängigen Patentübereinkommen integrieren lässt.

Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass Patente in diesem Fall vor allem Großunternehmen nützen und kleinen und mittleren Unternehmen schaden: Nur größere Firmen verfügen über eigene Patent- und Rechtsabteilungen, die entsprechende Recherchen und Anmeldungen effizient abwickeln können. Die zunehmende Patentierbarkeit von Software wird dazu führen, dass der Wettbewerb um Innovationen hinter juristische Auseinandersetzungen zurücktritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden ebenfalls leiden, da Software womöglich teurer und in ihrer Vielfalt eingeschränkt sein wird.

Außerdem befürchten wir negative Auswirkungen für Open-Source- und Freie Software, da das Patentrecht nach Geheimhaltung bis zur Patentanmeldung verlangt. Ein offener Entwicklungsprozess funktioniert jedoch mit einer solchen Geheimhaltung nicht. Open- Source-Entwickler können daher keine Patente erwerben und sind automatisch angreifbarer als große Firmen mit einem umfangreichen Patentportfolio.

Unsere Auffassung wird auch von einem im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlichten Gutachten der Fachhochschule Gelsenkirchen zur "Wechselbeziehung zwischen Interoperabilität, Patentschutz und Wettbewerb" gestützt.

Jedoch ist bereits in den letzten Jahren die Patentierbarkeit von

Software durch die Praxis der Patentämter und die Rechtsprechung immer weiter ausgedehnt worden. Wünschenswert ist von unserer Seite eine Änderung und Klarstellung der derzeitigen Rechtslage, um die schleichende Ausweitung der Patentierbarkeit zu verhindern.

Wir wollen unsere Softwareentwickler stärken, indem wir

Bedingungen schaffen, die Innovation und Unternehmergeist fördern. Wir dürfen uns nicht zur Ausweitung des Patentrechts verleiten lassen und es ist sicherzustellen, dass die kreative Arbeit von Programmierern unter keinen Umständen als Patentverletzung irgendwelcher Art betrachtet wird. Software ist durch das Urheberrecht angemessen geschützt.

Momentan befindet sich eine entsprechende EU-Richtlinie zum

Umgang mit Softwarepatenten im europäischen Abstimmungsprozess. Das Europäische Parlament hat in erster Lesung eine Fassung verabschiedet, die zahlreiche Einschränkungen für das Erteilen von Softwarepatenten enthält. Dies ist insbesondere auch ein Erfolg der grünen Fraktion im Europaparlament, die Softwarepatente ebenfalls vehement ablehnt und auch gegen den Richtlinienentwurf im Parlament gestimmt hat.

Die Debatte ist aber längst nicht beendet. Inzwischen hat der EU-

Wettbewerbsrat den von vielen Seiten kritisierten Gemeinsamen Standpunkt des Rats gebilligt. Diese Beschlussfassung erfolgte nach langwierigem Hin und Her nun am 7. März trotz zahlreicher formaler und inhaltlicher Proteste, insbesondere von der polnischen und dänischen Regierung.

Damit hat die Kommission den Willen des Europäischen Parlaments

ignoriert, das erst kürzlich beantragt hat, das gesamte Richtlinienverfahren von vorne zu beginnen. Dieser Beschluss ging auf eine Initiative unserer Europafraktion zurück, über den Rechtausschuss des Parlamentes den Neuanfang des Verfahrens zu beantragen. Die Kommission hat dieses Anliegen aber zu unserem Bedauern ebenfalls zurückgewiesen.

Wir halten das Vorgehen von Kommission und Rat für eine

Brüskierung des Europäischen Parlamentes und bewerten das "Durchwinken" der Richtlinie in ihrer jetzigen Form als völlig falsches Signal.

Dennoch ist das Verfahren nicht abgeschlossen: Das Europäische

Parlament - die 2. Lesung wird voraussichtlich im Juli stattfinden - kann dann mit einer absoluten Mehrheit (366 Abgeordnete) den Richtlinienvorschlag des Rates ablehnen, so dass er als nicht erlassen gilt, oder aber erneut einzelne Änderungen vorschlagen, mit der Folge, dass es zu einem Vermittlungsverfahren kommt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich dafür einsetzen, dass im

Europäischen Parlament eine absolute Mehrheit für eine Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts des Rates zustande kommt. Sollte es doch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament kommen, sehen wir insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht.

Der im Deutschen Bundestag gemeinsam mit unserem

Koalitionspartner und den Oppositionsfraktionen verabschiedete interfraktionelle Antrag kritisiert den Standpunkt des Rates scharf und fordert die Bundesregierung u. a. auf, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können und dass alternative Entwicklungskonzepte wie Open-Source- Projekte nicht beeinträchtigt werden dürfen. Computerprogramme sollen auch zukünftig grundsätzlich allein urheberrechtlich geschützt werden. Dabei wollen wir die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom September 2003 und auch die Ergebnisse des beim Bundesjustizministeriums (BMJ) eingerichteten Runden Tisches in dieser Frage stärker berücksichtigt wissen.

Das BMJ hat bereits angekündigt, die Position des Parlaments bei

einer Wiederbefassung im Rat zu berücksichtigen. An diese Zusage ist das BMJ nun mehr denn je gebunden.

Doch Druck und Engagement von unserer Seite allein werden nicht

genügen. Alle Fraktionen, die den Antrag des Deutschen Bundestages in Sachen Softwarepatente unterstützt haben, sind nun in der Pflicht ihren Worten auch Taten folgen zu lassen und auf "ihre" Fraktionen im Europäischen Parlament einzuwirken.

Es gibt also (immer) noch genügend Spielraum für Veränderungen an

der umstrittenen Richtlinie.


2.5.2005,





 

Diese Kampagne ist beendet und wird daher nicht mehr aktualisiert.
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