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Die Kampagne wurde unterstützt durch:
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Alle Abgeordnete sortiert nach:
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Ruth Adelheid Hieronymi
 | | Partei: | CDU/CSU |
| Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
| Position: | unbekannt |
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EP-Ausschüsse
- Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten; als stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Kultur und Bildung; als Mitglied
Adressen
- Europabüro Mittelrhein, Marienstraße 8, 53225, Bonn, Deutschland
Kontaktdaten
| Telefon | 02 28/47 30 01 |
| Telefax | 02 28/47 74 99 |
| Email | hieronymi_at_t-online.de |
| Telefon | 00 32 2 284 58 59 |
Infos
Frau Hieronymi jetzt für Ablehnung der Richtlinie
zu der für den 6. Juli 2005 vorgesehenen Entscheidung des Europäischen Parlamentes in 2. Lesung zum Richtlinienentwurf über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen habe ich mehr als 1000 Briefe und E-Mails erhalten, die ich leider nicht mehr einzeln beantworten kann.
Mit der Richtlinie soll kein neues Patentrecht geschaffen werden, sondern für die zum Teil unterschiedliche Rechtspraxis der nationalen Patentämter und des Europäischen Patentamtes sollen einheitliche Rahmenbedingungen in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden. Dieses Ziel halte ich für richtig.
Weiterhin gelten unverändert Urheberrechtschutz und Patentschutz, lediglich die Abgrenzung zwischen ?reiner? Software und computerimplementierten Erfindungen soll durch die Richtlinie präziser definiert und rechtlich klarer abgegrenzt werden.
Die Schreiben der kleinen und mittleren Softwareentwickler wenden sich gegen die Richtlinie aus Sorge, dass ihre Arbeit zukünftig durch eine leichtere Patentierbarkeit von ?reiner? Software unterlaufen werden könnte. Dabei hat auch mich die Anzeige von SAP, die diese Sorge bestätigt, sehr irritiert.
Die deutsche Bundesregierung verteidigt die Position des Europäischen Rates, ist aber der Meinung, dass der ?gemeinsame Standpunkt? des Rates ?noch optimiert werden? könnte. Bundesjustizministerin Zypries schreibt am 9. Juni 2005 ??So wäre denkbar, den im Richtlinienentwurf enthaltenen Begriff des technischen Beitrages zu konkretisieren??.
Die deutsche Industrie, vertreten durch BDI, BITKOM, VDA und ZVEI, unterstützt mit einem Schreiben vom 28. Juni 2005 ebenfalls den gemeinsamen Standpunkt des Rates und einige (!) Änderungsempfehlungen des Rechtsausschusses, sieht aber unmittelbar vor der Abstimmung immer noch Klärungsbedarf zur Technizität und der Definition der Interoperabilität!
All dies zeigt mir, dass die entscheidende Frage der Abgrenzung zwischen ?reiner? Software und computerimplementierter Erfindung nach dem heutigen Stand der Beratungen nicht eindeutig und zuverlässig geklärt ist.
Ich werde im Parlament deshalb gegen die jetzt vorliegende Position des Rates und gegen den Beschluss des Rechstauschusses einschließlich weiterer Änderungsanträge, die im Plenum eingebracht worden sind, stimmen. 6.7.2005, E-Mail
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