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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Deine E-Mail vom 2. Oktober 2010, in der Sie die Sparbeschlüsse der Bundesregierung als sozial unausgewogen kritisierst.
Gerne möchte ich Ihnen das Sparpaket der Bundesregierung verdeutlichen, damit Sie sehen, dass dieses keineswegs wie von Ihnen vermutet einseitig Erwerbslose, Geringverdienende und Familien belastet, Vermögende allerdings verschont.
Schulden heute bedeuten Zins- und Tilgungslasten morgen. Daher sind stabile öffentliche Finanzen der Grundpfeiler einer nachhaltigen Generationengerechtigkeit. Damit wird der demographischen Entwicklung politisch Rechnung getragen und erreicht. Anfang Juni hat die Bundesregierung daher die Eckpunkte eines Zukunftspaketes für die Jahre 2011 bis 2014 verabschiedet. Die Maßnahmen betreffen weitgehend den Bereich der Ausgabenseite, sind also echte Einsparungen. Damit unterscheidet sich das Zukunftspaket von früheren Bemühungen die Staatsverschuldung zu verringern.
Sehr geehrte Frau Kainzbauer, die Sparbeschlüsse der Bundesregierung sind sehr wohl sozial ausgeglichen. Der Konsolidierungsbeitrag der Sozialausgaben (Arbeitsmarkt, Elterngeld und Wohngeld) ist im Vergleich mit dem gesamten Einsparvolumen im nächsten Jahr nicht unverhältnismäßig hoch. Die Neujustierung von Sozialgesetzen führt zu Einsparungen in Höhe von 5 Milliarden Euro, das ist weniger als die Hälfte des gesamten Konsolidierungsbetrages im Jahr 2011 (11,2 Milliarden Euro). Durch eine gezieltere Förderung und Straffung der Arbeitsmarktförderung werden die Ausgaben dauerhaft reduziert und zugleich bestehende Ineffizienzen abgebaut. Die Abschaffung des Rentenversicherungs-beitragssatzes für SGB II-Empfänger ist wirtschaftspolitisch ebenso richtig, da Rentenversicherungsbeiträge grundsätzlich aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und nicht durch Arbeitslosigkeit erzielt werden. Finden ALG II-Empfänger jedoch trotz aller Bemühungen keine Arbeit, werden sie auch weiterhin eine hinreichende Grundsicherung erhalten. Für den befristeten Zuschlag beim Übergang von ALG I zu ALG II gibt es seit der Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I keinen überzeugenden Grund mehr. Das gilt auch für die Heizkostenkomponente beim Wohngeld: Sie ist eingeführt worden, als die Energiepreise im Vergleich zum heutigen Niveau exorbitant hoch waren.
Ordnungspolitisch geboten ist auch die Anrechnung des Elterngeldes für ALG II-Bezieher. Hierdurch wird wieder mehr Gerechtigkeit im Verhältnis zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich geschaffen, da es sich beim Elterngeld dem Grunde nach um eine Lohnersatzleistung handelt, die ausschließlich auf Erwerbstätige abzielt. Die von der neuen Anrechnung Betroffenen sind bereits durch das ALG II selbst und Zusatzleistungen abgesichert. Wie bei der Anrechnung des Kindergeldes werden hier doppelte Leistungen vermieden. Weiterhin werden wir beim Elterngeld die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat moderat von 67 auf 65 % absenken. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Aber auch hier war die Frage: Was können wir dauerhaft finanzieren? Der gefundene Kompromiss, die Lohnersatzrate bei höheren Einkommen auf 65 % abzusenken, sichert die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes insgesamt. Das ist ein guter Kompromiss, denn das Elterngeld für Erwerbstätige mit unteren und mittleren Einkommen wird nicht angetastet und die Absenkung ist für die Bezieher höherer Einkommen gut verkraftbar.
Sehr geehrte Frau Kainzbauer, wie Sie sehen, ist das Sparpaket der Bundesregierung sehr wohl sozial ausgewogen. Was die von Ihnen ebenfalls angesprochen Steuerpolitik angelangt, so bitte ich Sie zu bedenken, dass das Steuerrecht auch ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen und Investitionen ist. Dies trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen auch in Oberfranken oder in Seybothenreuth bei. Die aktuell positive wirtschaftliche Entwicklung ist auch ein Beleg dafür, dass attraktive steuerliche Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung auch in unserer Region sind. Dabei sichert die sogenannte progressive Einkommensbesteuerung auch den sozialen Ausgleich. Starke Schultern tragen schon heute deutlich mehr als schwache. Eindrucksvoll kann man dies den amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes entnehmen: Das oberste Drittel der Steuerpflichtigen trägt bereits heute rund 80 Prozent der Einkommensteuer. Das untere Drittel der Einkommen, Haushalte, die wenig oder gar nicht verdienen, erhalten dagegen fast 60 Prozent aller Transferleistungen (Rente, Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög, sonstige Staatshilfe), zahlen aber nur rd. 5 Prozent der Steuern und Sozialabgaben. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde dies noch verschärfen und gleichzeitig die Position Deutschlands im internationalen Vergleich erheblich schwächen mit negativen Auswirkungen auf unseren Standort.
Ich lehne daher auch die von Ihnen angesprochene Vermögensteuer aus guten Gründen ab. Sie würde den beginnenden Aufschwung auch in unserer Region gefährden und zu einer dauerhaften Schwächung des Standorts Deutschland führen. Mit der Vermögensteuer würden gerade gewinnschwache, häufig aber arbeitsplatzintensive Branchen wie z. B. das Baugewerbe besonders betroffen, da die Vermögensteuer an der Substanz und nicht am Gewinn des Unternehmens ansetzt. Hier würde mit der Einführung der Vermögensteuer ein völlig falsches Signal gesetzt. Ziel ist es hingegen, Arbeitsplätze zu schaffen und nicht zu gefährden. Auch würden von einer Vermögensteuer etwa gerade auch Mieter benachteiligt, da sie an die Mieter weitergereicht werden würde. Zudem handelt es sich bei der Vermögensteuer um ein bürokratisches Monstrum, was seinesgleichen sucht. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, haben damals allein beim Fiskus die Erhebungskosten der Vermögensteuer knapp ein Drittel des Aufkommens verschlungen. Eine Wiedereinführung müsste den im Vergleich zur damaligen Vermögenssteuer noch höheren Hürden aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden.
Im Hinblick auf die von Ihnen genannte Finanztransaktionssteuer möchte ich Sie informieren, dass die Bundesregierung vereinbart hat, sich auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer einzusetzen. Damit soll der Finanzsektor an den Kosten der Krise beteiligt werden. Hier ist Deutschland anderen Staaten in der Umsetzung weit voraus, wobei sicherlich noch einiges an Arbeit zu erledigen ist. Mit der in den Eckpunkten des Zukunftspakets vereinbarte Beteiligung des Finanzsektors von 2 Mrd. Euro p.a. ab 2012 haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bitte bedenken Sie, dass es unser Ziel sein muss, den Finanzsektor angemessen zu beteiligen, jedoch gleichzeitig die Stabilität des Finanzmarkts durch überzogene Belastungen nicht zu gefährden.
Meinen ausführlichen Erläuterungen können Sie entnehmen, dass wir die allgemein vorgebrachten Vorbehalte zum Zukunftspaket sehr ernst nehmen. Eine genaue Auseinandersetzung zeigt aber, dass hier vorschnell einzelne Aspekte des Pakets in ein schlechtes Licht gerückt werden, ohne die Gesamtverantwortung zu sehen. Ich freue mich daher, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, das Verständnis für das wichtige Zukunftspaket zu stärken.
Sehr geehrte Frau Kainzbauer, ich hoffe ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass das Sparpaket der Bundesregierung sozial ausgewogen ist. Der wesentliche Teil der Konsolidierungsleistung wird erbracht, indem wir die Ausgaben reduzieren. Das ist richtig so, da weniger Staat auch unserer gesellschaftspolitischen Grundüberzeugung entspricht. Es belegen alle internationalen Erfahrungen, dass ausgabenseitige Konsolidierungsprogramme wachstumsfreundlicher sind als rein einnahmeseitige Konsolidierungsprogramme. Das sollten wir offensiv kommunizieren. Abstrakt wird diese Aussage ja auch von vielen Mitgliedern der Opposition geteilt, nur wenn es konkret wird, folgt man gerne dem Sankt Florian-Prinzip. Wir aber haben unseren Worten Taten folgen lassen. Wir werden die sozialen Aufgaben des Bundes kritisch ausgestalten. Soziale Gerechtigkeit erschöpft sich nicht in der Menge des aufgewandten Geldes. Ein treffsicherer Sozialstaat erfüllt seine Aufgaben auch mit weniger Geld. Dies gilt vor allem in der Arbeitsmarktpolitik, wo es gilt, höhere Anreize zur Arbeitsaufnahme zu setzen.
Mit besten Grüßen verbleibe ich
Hartmut Koschyk MdB