Nimm mit 248.046 Campact-Aktiven Einfluss
auf aktuelle politische Entscheidungen.
Vielen Dank für Ihr Engagement im Kampf gegen die Richtlinie zur Softwarepatentierung. Seien Sie versichert, dass Gabi Zimmer und die PDS in diesem Kampf an Ihrer Seite stehen.
Die Patentierung von Entwicklungen im Softwarebereich ist abzulehnen. Die bisher übliche Praxis des Urheberschutzes ist völlig ausreichend.
Patentanmeldungen sind aufwändig, langwierig und kostspielig, ebenso die Patentrecherche vor Markteintritt eines Produktes. Dies ist insbesondere für kleine Softwareunternehmen und selbständige EntwicklerInnen ein großes Hindernis.
Erfahrungen mit Trivialpatenten, wie sie bereits bei Medikamenten oder Pflanzenzüchtungen gemacht wurden, sind alarmierend und sollten vor einer Ausdehnung der Trivialpatentpraxis auf andere Bereiche warnen. Nutznießer von Softwarepatenten wären in erster Linie große IT-Konzerne. Mit der strategischen Aneignung von Patenten und gestützt auf professionelle Rechtsabteilungen können sie die Entwicklungstätigkeit konkurrierender Firmen praktisch verbieten und ein Marktmonopol aufbauen. In diesem Verdrängungswettbewerb werden die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständige den Kürzeren ziehen.
Die Monopolstellung einiger weniger Softwarefirmen schränkt die Produktvielfalt massiv ein und schadet damit den Verbraucher/innen. Mit der Einführung von Softwarepatenten wären insbesondere Open-source-Systeme in ihrer Existenz bedroht. Gerade freie Software ist aber besonders nutzerfreundlich und sollte daher gefördert statt behindert werden. Die rasante Entwicklung der IT-Branche in den vergangenen Jahren ist trotz oder auch gerade wegen fehlender Patentierung möglich gewesen. Patente im Softwarebereich hingegen wirken eher innovationshemmend. Bereits heute würden sich die großen Softwareentwickler mit den von ihnen gehaltenen Patenten gegenseitig blockieren, wenn sie sich nicht durch Cross licensing aus dieser Patt-Situation retten würden.
Die Europaabgeordnete Gabi Zimmer stimmt daher ihren 4 Hauptforderungen für Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zum Richtlinienentwurf der Kommission zu.
Der Kommissionsvorschlag ist der bislang weitgehendste Vorschlag zur Patentierung von Software. Er enthält, im Gegensatz zu den bislang vorgelegten Vorschlägen, auch noch die direkte Patentierbarkeit von Computerprogrammen, von Datenstrukturen und von Prozessbeschreibungen. Dies ist in keiner Weise akzeptabel, da hiermit kleinen Softwarefirmen die Grundlage entzogen werden würde und ein von großen IT-Firmen dominierter Markt geschaffen würde.