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Schreiben von Alexander Alvaro (FDP)

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. April 2005 in welchem Sie sich zur Frage der Patentierung von Software äußern. Gerne möchte ich Ihnen meine und die Position der FDP und ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament zum Vorschlag der Kommission erläutern.

Moderne Erfindung stützen sich zunehmend auf Computerprogramme, somit können diese Innovationen nicht von jeglichem Schutz ausgenommen werden. Geistiges Eigentum kann sowohl durch die Erteilung eines Patentes auf die Erfindung als auch durch den Kopierschutz des Urheberrechtes erreicht werden. Die schwierige Abgrenzbarkeit hat zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis in der Europäischen Union geführt. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit soll nun durch eine EU-Richtlinie ausgeräumt werden. Diese Richtlinie gehört zu den besonders strittigen aktuellen Vorhaben zur Rechtsharmonisierung in der Europäischen Union, deren Auswirkungen nach meiner Überzeugung sowohl für die Rahmenbedingungen der Informationsgesellschaft als auch für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen von zentraler Bedeutung sein werden.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz die bisherigen Entwicklungen skizzieren: Am 20. Februar 2002 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" (KOM(2002)0092). Ziel des Vorschlages war die Gewährleistung, dass Patente für computerimplementierte Erfindungen überall in der Europäischen Union auf der gleichen Grundlage erteilt werden und dass die Gerichte der Einzelstaaten strittige Patente auf der Grundlage einheitlicher Prinzipien prüfen.

Nach einer heftigen Kontroverse legte das Europäische Parlament mit Unterstützung der ALDE - Fraktion am 24. September 2004 seinen Standpunkt in erster Lesung fest, in dem es unter anderem die Technizität einer Erfindung, der deutschen Rechtspraxis folgend, über ihre Wirkung auf die Naturkräfte definierte und die Grenzen der Patentierbarkeit damit wesentlich enger zog als im Vorschlag der Kommission.

Auf seiner Tagung am 17. und 18. Mai 2004 in Brüssel hat der Rat Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) einen eigenen Entwurf vorgelegt, der 21 der 28 Änderungen aus der ersten Lesung des Europäischen Parlaments übernimmt, womit aber einige Differenzen bestehen bleiben. Die hier erzielte politische Einigung des Rates über die Festlegung seines gemeinsamen Standpunktes wurde von der Bundesregierung unterstützt. Diese Übereinkunft war bisher jedoch noch nicht rechtskräftig, da sie vor der Übersetzung dieses Vorschlags in alle offiziellen Sprachen der EU getroffen wurde und deswegen noch einmal auf die Tagesordnung einer Sitzung des Rates musste. Die förmliche Festlegung des Gemeinsamen Standpunktes, welche für den 24. September 2004 vorgesehen war, wurde jedoch mit der Begründung vertagt, die Übersetzungen für die neuen Mitgliedstaaten seien noch nicht fertig gestellt. In der letzten Ratssitzung unter niederländischer Präsidentschaft am 21. Dezember 2004 sollte über die politische Einigung abgestimmt werden. Polen hatte jedoch gebeten, den Text wieder von der Tagesordnung zu nehmen, da mehr Zeit für die Analyse des Richtlinienentwurfes nötig sei. Der Rat hat das politische Abkommen vom Mai 2004 am 7. März 2005 gemäß seiner internen Ordnung in erneuter Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit formell bestätigt.

Der Kommissionsvorschlag stützt sich im Wesentlichen auf die bereits bestehende Praxis der Mitgliedstaaten und des Europäischen Patentamtes und zielt dabei auf eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und -gerichte innerhalb des Binnenmarktes ab. Dabei wird nicht etwa die generelle Patentierung von Software ermöglicht, wie Anhänger der Open-Source Bewegung fürchten. Voraussetzung soll hingegen das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein, was bei reiner Software nicht der Fall ist. Gleichwohl wäre es nicht gerechtfertigt, einer Erfindung die Patentierung zu verwehren, weil sie Software einsetzt.

Ein Aspekt, dem in dem Vorschlag für eine Richtlinie besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und der ebenfalls ein Anliegen ist, das den Rechtsausschuss immer wieder beschäftigt, ist der Aspekt der Rechtssicherheit. Es soll insbesondere vermieden werden, das kleine Softwarefirmen im Zusammenhang mit obskuren oder eindeutigen Patenten mit in unzufriedenstellender Weise erteilten Patenten konfrontiert werden.

Die FDP hat sich bereits frühzeitig dagegen ausgesprochen, mit der notwendigen und sinnvollen Vereinheitlichung der europäischen Patenterteilungspraxis auch eine materielle Ausweitung des Patentschutzes für Software zu verbinden.

In ihrem Antrag vom 27. Mai 2004 (Drucksache 15/3240) hat die FDP-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu aufgefordert, ihre Entscheidung vom 18. Mai 2004 zu revidieren und in der Frage der Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen die Position des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 zu unterstützen. Bereits auf ihrem 52. Ordentlichen Bundesparteitag (2001) hatte die FDP ihre Haltung deutlich gemacht:

"Sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Europäischen Patentübereinkommen sind Computerprogramme als solche derzeit nicht patentierbar. Die FDP spricht sich dafür aus, an dieser Rechtslage im Grundsatz festzuhalten. Angesichts der unterschiedlichen Praxis in den EU-Mitgliedstaaten begrüßt es die FDP, dass die Europäische Kommission jetzt die Initiative ergriffen hat, um einen einheitlichen europäischen Ansatz zur Frage der Softwarepatente zu entwickeln. [...] Inhaltlich sollte eine EU-Richtlinie zur Patentierung von Software die europäische Softwareindustrie durch einen liberalen, wettbewerbsorientierten Ansatz in ihrer Innovationsfähigkeit bestärken."

Nach einem Gedankenaustausch mit Kommissar Charlie McCreevy im Rechtsausschuss und angesichts der Tatsache, dass der Rat bis dahin noch immer kein Datum für eine mögliche offizielle Annahme seines Gemeinsamen Standpunktes vorgelegt hatte, beschloss der Ausschuss, den Druck auf die Kommission zu erhöhen. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich daher am 2. Februar 2005 mit großer Mehrheit für einen kompletten Neubeginn der Verhandlungen über die umstrittene Software-Patentrichtlinie ausgesprochen und den Parlamentspräsidenten gebeten, die Kommission zu ersuchen, ihren Richtlinienvorschlag dem Parlament erneut vorzulegen. Am 17. Februar hat die Konferenz der Präsidenten im Europäischen Parlament getagt und eine Rekonsultation empfohlen. Die der ALDE zugehörigen Mitglieder des Rechtsausschusses haben dies unterstützt. Auch im Bundestag wurde der fraktionsübergreifende Antrag zu diesem Thema einstimmig angenommen. Am selben Tag sollte das Vorhaben auf der Agenda des Rates zur Abstimmung stehen, wurde jedoch vertagt. Die Kommission hat am 28. Februar den Antrag des Parlaments zurückgewiesen. Wie bereits erwähnt, beschloß der Rat am 7. März 2005 seinen ursprünglichen gemeinsamen Standpunkt. Somit schreitet das Mitentscheidungsverfahren ordnungsgemäß fort. Dies bedeutet, dass der Richtlinienvorschlag in 2. Lesung im Parlament verhandelt wird.

Der Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen wird weiterhin ein zentrales Anliegen liberaler Politik sein. Ich bin zuversichtlich, dass die weiteren Verhandlungen über die Richtlinie für computerimplementierte Erfindungen einen guten Verlauf nehmen werden und Ihre Anliegen berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Alvaro MdEP